Abrechnung

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt bei Privatpatienten über die Versicherungsträger. Da sich das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung unterscheidet, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung, ob bestimmte Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind. Auch die Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr sowie die Erstattungshöhe kann sich je nach privater Krankenversicherung unterscheiden. Die psychotherapeutischen Leistungen werden Ihnen monatlich gemäß der GOP/GOÄ Gebührenordnung in Rechnung gestellt, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Das Honorar pro Therapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und dem gesetzlich vorgegebenen Steigerungssatz wie folgt:
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung 50 Minuten:
GOP Ziffer 870 Faktor: 2,8 Betrag: 122,42 EUR
Erhebung biografischer Anamnese (einmalig):
GOP Ziffer 860 Faktor: 2,3 Betrag: 123,34 EUR
Therapiebericht für den Gutachter:
GOP Ziffer 85 Faktor: 2,3 Betrag: 67,03 EUR
Einleitung oder Verlängerung der Verhaltenstherapie:
GOP Ziffer 808 Faktor: 2,3 Betrag: 53,62 EUR
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen:
GOP Ziffer 857 Faktor: 1,8 Betrag: 12,17 EUR
Paargespräch 60 Minuten:
GOP Ziffer 870 Faktor: 3,5 Betrag: 153,02 EUR
Des Weiteren ist die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen per Selbstzahlung möglich. Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel 50 bis 100% der Kosten ihrer Psychotherapie vom Versicherungsträger erstattet. Auch als gesetzlich Versicherte haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Behandlung. Gesetzlich Versicherte können somit für den Fall, dass es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt, über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden.